Erste Fremdsprache an der Eichenlaubschule Weiskirchen ist Englisch. Zur Förderung der Zweisprachigkeit besteht an der Eichenlaubschule Weiskirchen ein bilinguales Angebot (Bilingualer Zug) mit verstärktem Englisch-Unterricht und englischsprachigem Sachfach-Unterricht.
Hauptschulabschluss
- Berufsausbildung
- Übergang in eine 2-jährige Berufsfachschule
(Handelsschule, Gewerbeschule, Sozialpflegeschule)
wenn
- in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch eine Punktsumme von mindestens 21 Punkten erreicht wird, wobei in keinem dieser Fächer die Leistungen mit weniger als 04 Punkten bewertet sein dürfen, und
- in den Fächern Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde (Durchschnittsnote aus den 3 Fächern), Biologie, Chemie, Physik und Arbeitslehre und Beruf &Wirtschaft (Durchschnittsnote aus den beiden Fächern) insgesamt eine Punktsumme von mindestens 35 Punkten erreicht wird. Dabei dürfen die Leistungen in höchstens einem dieser Fächer mit weniger als 04 Punkten, jedoch nicht mit 00 Punkten bewertet sein.
- Berechtigung zum Übergang in die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule
wenn
- im zweiten Halbjahr der Klassenstufe 9 alle E-Kurse belegt sind und in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch und in einer Naturwissenschaft im E-Kurs mindestens 04 Punkte erreicht sind und
- über alle Fächer eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 07 Punkten erreicht wurde
Mittlerer Bildungsabschluss
- Berufsausbildung
- Fachoberschule (Fachabitur, Fachhochschulreife)
- Übergang in eine gymnasiale Oberstufe (G9-Abitur, allgemeine Hochschulreife)
wenn Unterricht in Deutsch, Mathematik, Englisch, Chemie und Physik auf A-Niveau
- A-Niveau: in 3 der Fächer Deutsch, Mathematik, 1. Fspr., Chemie oder Physik mindestens 04
- Durchschnittspunktzahl aller anderen Fächer 07, wobei ein A-Kurs auf E-Niveau umgerechnet wird und der andere auf das Niveau ohne Fachleistungsdifferenzierung
Nach den Regelungen der Gemeinschaftsschulverordnung ist nur über die A-Kurse ein Übergang in die Gymnasiale Oberstufe möglich!!!
nach dem Besuch der Klassenstufe 12
der schulische Teil der Fachhochschulreife
nach dem Besuch der Klassenstufe 13
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- weitere Berechtigungen der Sekundarstufe II
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