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Hausordnung der Eichenlaubschule Weiskirchen

Grundgedanken

Überall wo täglich viele Menschen zusammen kommen, sind verbindliche Verhaltensregeln unerlässlich. Die vorliegende Hausordnung trägt dieser Notwendigkeit Rechnung. Sie gilt für alle, die sich im Schulgebäude oder auf dem Schulge­lände aufhalten. Grundsätzlich tragen wir alle – Schüler, Lehrer und weiteres Schulpersonal – dazu bei, einen rei­bungs­losen Schulbetrieb zu gewährleisten. Einrichtungs­gegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen pfleglich be­handelt werden. Die Schule soll in einem sauberen und guten Zustand durch das Bemühen aller erhalten werden. Besonders wichtig für das Wohlbefinden aller und für ein erfolgreiches, störungsfreies Lernen ist ein rücksichtsvolles und von Hilfsbereitschaft geprägtes Miteinander.

Dazu ist wichtig: Es darf nur das mitgebracht werden, was dem Erziehungsauftrag der Schule nicht schadet.

Diese Verhaltensweisen sollten an unserer Schule selbstverständlich sein:

  • Freundlicher Umgang miteinander
  • Zeit füreinander haben
  • Schutz und Hilfsbereitschaft gegenüber Schwächeren
  • Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule
  • Sparsamer Verbrauch von Material und Energie

Verhalten auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände

  1. Allgemeines
  2. Der Aufenthalt ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Hofflächen erlaubt. Hierbei sind die aktuellen Regelungen und Anweisungen zu beachten.
  3. Jeder Schüler hat sich beim Spielen auf dem Schulhof so zu verhalten, dass ein friedvolles Miteinander gewähr­leistet ist.
  4. Untersagt sind Handlungen, die zur Eigengefährdung und Gefährdung anderer führen können : Schlagen, Beinstellen, Schneeballwerfen, Provozieren, Werfen und Schießen von Steinen, Spiele mit Verletzungsgefahr, …
  5. Schreien und Spucken sind zu unterlassen.
  6. Im Interesse einer sauberen Schule gehören Abfälle in die entsprechenden Behälter.
  7. Die Toiletten dienen hygienischen Zwecken. Sie sind keine Aufenthaltsräume. Die Benutzung der Toiletten erfolgt möglichst während der Pausen.
  8. Fremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulge­lände und vor allem in den Gebäuden nicht gestattet. Wer ein Anliegen hat, muss sich im Sekretariat anmelden.
  9. Rauchen, Konsum und Mitführen von Alkohol, Drogen, Energy-Drinks und koffeinhaltigen Getränken sind auf dem gesamten Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen untersagt.
  10. MP3-Player, Fotoapparate, Videokameras oder ähnliche Geräte dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Die Benutzung ist in Ausnahmefällen nur mit Genehmigung und unter unmittelbarer Anwesenheit einer Lehrperson zu unterrichtlichen Zwecken gestattet.
  11. Handys dürfen auf dem Schulgelände nur mit Genehmigung und unter unmittelbarer Anwesenheit einer Lehrperson zu unterrichtlichen Zwecken benutzt werden. In Notfällen dürfen Schülerinnen und Schüler nach Rücksprache mit einer Lehrperson oder einer Sekretärin im Bereich des Sekretariats das Handy zum Telefonieren benutzen. In dringenden Fällen kann das Schultelefon im Sekretariat benutzt werden.
  12. Kopfbedeckungen sind in der Regel im Schulgebäude abzunehmen.

Verstöße gegen 9, 10 und 11: s.u.

  1. Schulweg

Alle Schüler sollen ungestört und ohne Angst die Schule erreichen können.

  1. An der Haltestelle, beim Aus – und Einsteigen und im Bus nimmt jeder Schüler Rücksicht.
  2. Nach Verlassen des Busses bzw. am Ende des Schulweges begibt sich jeder Schüler unverzüglich auf das Schulgelände.
  3. Radfahrer stellen ihre Räder gesichert auf dem dafür vorgesehenen Stellplatz ab.
  4. Das Schulgelände darf ohne besondere Erlaubnis vor Unterrichtsschluss nicht mehr verlassen werden.
  5. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler das Schulgebäude über den Außenzugang und begeben sich direkt zum Bus oder auf den Heimweg.

Verhalten in der Klasse und im Unterricht

Vor Unterrichtsbeginn

Die Schüler/innen legen ihr Arbeitsmaterial bereit und bleiben ruhig auf ihren Plätzen sitzen.

Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt mit einer freundlichen gegenseitigen Begrüßung. Beginn und Ende der beiden großen Pausen werden durch Klingelzeichen angezeigt. Während des Stun­den­wechsels verbleiben die Schüler auf ihren Plätzen in der Klasse.

Während des Unterrichts

Jede/r Schüler/in folgt dem Unterricht konzentriert und arbeitet gewissenhaft mit, das heißt

  • kein Essen und Kaugummikauen während der Stunde. Trinken im Unterricht liegt im Ermessen der Fachlehrkraft.
  • kein Umherlaufen z. B. um Müll zu entsorgen
  • keine Beschäftigungen, die nichts mit dem Unterricht zu tun haben
  • die Gesprächsregeln werden eingehalten
  • die von den Schülern mit dem/der Klassenlehrer/in erstellte Klassenordnung wird befolgt.

Von der Schule gestellte Materialien (Kopien, OHP, Tafel, CD-Player usw.) werden sorgfältig behandelt.

Ende des Unterrichts

  • Nach jeder Unterrichtsstunde wird die Tafel gesäubert.
  • Die Klassendienste werden gewissenhaft wahrgenommen.
  • Müll wird in die entsprechenden Behälter entsorgt.
  • Die Fenster werden geschlossen.
  • Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt.

Folgen von Verstößen

  • 32 Schulordnungsgesetz

Zur Verwirklichung des Unterrichts- und Erziehungs­auftrages der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchs­pflicht, der Einhaltung der Schulordnung und zum Schutz von Personen und Sachen können Ordnungsmaß­nahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. …

Solche erzieherischen Maßnahmen regelt § 16 der Allgemeinen Schulordnung:

  • 16 Allgemeinen Schulordnung: Erziehungsmaßnahmen

(1) Die Wahl der Erziehungsmaßnahmen bleibt dem Lehrer überlassen. Unter Berücksichtigung er­zieherischer Grundsätze soll er verantwortungs­bewusst seine Wahl so treffen, dass sie der jeweiligen Situation und der Persönlichkeit des Schülers gleicher­maßen gerecht wird.
(2) Besonders geeignet sind Erziehungsmaßnahmen, die dem Schüler bestimmte Pflichten auferlegen, ins­be­sondere solche, die in der Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens, der Entschuldigung für eine Kränkung oder in Kompensationshandlungen bestehen. Nacharbeiten unter Aufsicht ist als Erziehungs­maß­nahme bei schuldhaften Lernrückständen zulässig. Die Erziehungsberechtigten sind vorher zu unterrichten.

Weiskirchen, 29.05.2012

Pausenregelung der Eichenlaubschule Weiskirchen

Morgens vor Schulbeginn halten sich alle Schüler auf dem Schulgelände im Freien auf. Je nach Wetterlage gehört auch die hintere Pausenhalle zum Aufenthaltsbereich. Die Frühaufsicht sorgt dafür, dass die Klassenräume aufgesperrt werden.

In den großen Pausen verlassen sämtliche Schüler nach Beendigung des Unterrichts unverzüglich das Klassenzimmer und das Schulgebäude und gehen auf den Pausenhof.

Schüler, die aus Fachräumen kommen, können zügig und auf direktem Weg ihre Taschen in den Klassenraum bringen und verlassen diesen dann sofort wieder.

Die Lehrer verlassen zuletzt die Zimmer. Die Klassenräume dürfen während der Pausen ohne Erlaubnis nicht betreten werden.

Je nach Wetterlage entscheiden die Aufsicht führenden Lehrer, ob sich die Schüler in der Pausenhalle aufhalten dürfen. Nur wenn ein Aufenthalt im Freien gar nicht möglich ist, wird auch das Erdgeschoss des Hintergebäudes zur Pausenhalle. Die Treppen sind aber in jedem Fall freizuhalten. Beim Aufenthalt im Gebäude haben sich die Schüler ruhig zu verhalten. Das Sitzen auf den Heizkörpern ist nicht erlaubt.

Einer der beiden Aufsicht führenden Lehrer des vorderen Bereiches unterstützt die Aufsicht hinten, indem der Durchgang zwischen den Schulhöfen und der untere Teil des Hinterhofes bzw. Hinter-gebäudes von ihm mit beaufsichtigt werden.

Im Schulbereich auftretende Gefahrenstellen werden unverzüglich der Schulleitung gemeldet.

Der Aufenthalt im Freien ist nur auf den befestigten Flächen erlaubt. Es dürfen weder Mauern bestiegen noch Grünflächen betreten werden. Vom Zaun und von den Toren haben die Schüler sich fern-zuhalten. Der Weg zwischen vorderem und hinterem Schulhof ist nur als Durchgang nicht als Aufenthaltsbereich zu nutzen.

Auf dem Schulgelände ist das Benutzen von Handys, MP3-Playern, iPods oder anderer elektronischer Geräte sowohl während der Unterrichtszeit als auch in den Pausen nicht gestattet.

In besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine Lehrperson eine befristete Nutzung erlauben.

Das Spielen mit Bällen sowie das Werfen und Schießen anderer Gegenstände ist untersagt.

Schneeballwerfen und das Schlittern auf Eis sind wegen der hohen Verletzungsgefahr strengstens verboten.

Der Schulhof ist sauber zu halten! Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

Das Kaugummikauen ist auch in den Pausen nicht gestattet.

Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. WC-Kabinen dürfen nicht gleichzeitig von mehreren Personen betreten werden. Der Zugang zu den Toiletten erfolgt bei schönem Wetter nur über den vorderen Schulhof.

Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen werden.

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt. Darüber hinaus verbietet §10 des Jugendschutzgesetzes Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit.

Ein Missachten der Pausenregelung kann Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Hausordnung für das Bistro der Eichenlaubschule

Öffnungszeiten:

  1. Pause von 09:30 bis 09:50 Uhr
  2. Pause von 11:20 bis 11:40 Uhr

Mittagspause bei Bedarf von 13:10 bis 13:30 Uhr montags, dienstags und donnerstags

Der Besuch des Bistros ist nur Schülerinnen und Schülern gestattet, die auch etwas dort kaufen.

Das Bistro ist kein Aufenthaltsraum, um dort seine Pause zu verbringen.

Während der ersten und zweiten Pause ist wegen des großen Andrangs das Bistro nach dem Einkauf sofort zu verlassen.

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher und das Bistropersonal nicht gestört, benachteiligt oder belästigt werden. Vordrängen ist unfair!

Abfälle sind in den vorhandenen Müllgefäßen zu entsorgen.

Während der Mittagspause sind die Sitzgelegenheiten für die Schülerinnen und Schüler reserviert, die ein Tellergericht gekauft haben. Das Mitnehmen von Geschirr und Besteck aus dem Bistro ist verboten. Beim Verlassen des Bistros ist der eigene Essplatz (Tisch, Sitzplatz, Boden) sauber zu hinterlassen und der Stuhl unter den Tisch zu rücken. Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Tablett, Besteck, Geschirr, Essens- und sonstige Reste sind an den dafür vorgesehenen Stellen geordnet abzulegen.

Der Bistropächter und sein Personal sind den Bistrobesuchern gegenüber, was Ordnung, und Sauberkeit und Verhalten betrifft, weisungsbefugt.

Blickwinkel: Schulhof der 10er
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